Schulungen – Einweiser

Diese Schulung richtet sich besonders an Unternehmen, die ihre gemieteten oder eigenen Hubarbeitsbühnen Subunternehmern oder Fremdfirmen zu Verfügung stellen.

Einweiser von mobilen Hubarbeitsbühnen

Der Unternehmer ist gemäß der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und Regeln verpflichtet seine Mitarbeiter, welche im Rahmen ihrer Tätigkeit besondere Arbeitsmittel (hier in diesem Fall Hubarbeitsbühnen) bedienen sollen, nicht nur in diesen Geräteklassen (z. B. Scherenbühne) auszubilden, sondern sie auch in den jeweiligen  einzusetzenden Gerätetyp (z. B. Scherenbühne des Herstellers XY, Gerätetyp A) einzuweisen.

Die Praxis sieht jedoch anders aus. Gerade in dem Bereich der Hubarbeitsbühnen, wird ein Großteil der Geräte durch Vermieter bereitgestellt. Es wird vom Mieter als eine selbstverständliche Serviceleistung angesehen, dass der Vermieter den Bediener in das Mietgerät einweist. Identisch verhält es sich für die Verantwortlichen bei Überlassung von Hubarbeitsbühnen an Fremd- oder Leiharbeiter in Industriebetrieben oder auf Baustellen.

Daher hat IPAF mit seinen Mitgliedsunternehmen ein zertifiziertes Konzept entwickelt, welches eine qualifizierte und rechtsichere Einweisung von Hubarbeitsbühnen gewährleistet. In der eintägigen Ausbildung zum Einweiser nach IPAF-Standard erhält der Teilnehmer alle Kenntnisse, die zur Befähigung als Einweiser für Hubarbeitsbühnen benötigt werden.

Die IPAF-Einweiserschulung erfüllt selbstverständlich sämtliche Vorgaben der DGUV 308-008 (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung – bisher BGG/GUV-G 966), der „Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen“.

Inhalt (1 – Tages Kurs):

1) Theorie (u. a.):

  • tägliche Sichtprüfung und Wartung
  • Überprüfung vor dem Einsatz und Funktion
  • Aufbau und Funktionsweise der verschiedenen mobilen Hubarbeitsbühnen
  • Komponenten und Funktion
  • Notablaß, Warnsignale, Notfallverfahren
  • Start/Stopp der Maschine
  • Fallschutzausrüstung
  • Überprüfung vor dem Transport im Straßenverkehr
  • Planung der Transportstrecke
  • Einrichten der Maschine vor Arbeitsbeginn
  • korrekte und sichere Bedienung von mobilen Hubarbeitsbühnen
  • typische Einsätze
  • Parken, Laden, Betanken der Maschine

2) Praxis (u. a.)

  • Vorstellung des Gerätes
  • Grundlegende Einsatzvorführung
  • tägliche Inspektionspunkte
  • Defektberichte
  • Praxis Rollenspiel einer Einweisung

3) Ziel:

  • Die Teilnehmer erlernen die rechtssichere und qualifizierte Einweisertätigkeit für mobile Hubarbeitbühnen.

4) Prüfung:

  • Schriftliche und praktische Lernzielkontrolle, Einweisung in eine mobile Hubarbeitsbühne (Rollenspiel)

5) Zertifikat:

  • Die Teilnehmer erhalten eine Teilnahmebescheinigung , die IPAF – PAL Card (mit Lichtbild)

6) Voraussetzungen:

  • 18 Jahre und gesundheitlich (nach BGG 904-G25 „Fahr- und Steuer- und Überwachungstätigkeiten“) tauglich.
  • Der Einweiser muss an einer aktuellen Ausbildung (innerhalb der letzten zwei Jahren) für Hubarbeitsbühnenbediener teilgenommen haben.

7) Teilnehmerkreis:

  • Alle Personen, die im Rahmen ihrer Tätigkeit mit der Einweisung in mobile Hubarbeitsbühnen beauftragt sind.

Die Übersicht unserer aktuellen Schulungstermine finden Sie hier.